Die Balearenregierung hat seit Einführung dieser Maßnahme Ende 2024 bis zum vergangenen 31. März 4.744 Steuerzahlern den regionalen Geburtsfreibetrag vorzeitig in Höhe von insgesamt 2,18 Millionen Euro ausgezahlt.
Konkret profitierten im Laufe des Jahres 2024 766 Steuerzahler, die insgesamt 335.972 Euro erhielten. Im Jahr 2025 stieg die Zahl der Begünstigten auf 3.422, mit einem Betrag von 1,59 Millionen Euro.
Schließlich wurden zwischen dem 1. Januar und dem 31. März dieses Jahres bereits 556 Steuerzahler erreicht, denen vorab 247.450 Euro ausgezahlt wurden, wie das Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Innovation in einer Mitteilung ausführte.
Dieser regionale Steuerabzug, der vorzeitig in Anspruch genommen werden kann, ohne auf die Einkommensteuererklärung warten zu müssen, richtet sich an Familien mit Kindern und soll in den ersten Monaten der Kindererziehung sofortige finanzielle Unterstützung bieten.
„Mit dieser Maßnahme, die in allen autonomen Gemeinschaften Pioniercharakter hat, ermöglichen wir es den Familien, die Hilfen schnell und direkt zu erhalten, genau dann, wenn sie diese am dringendsten benötigen“, betonte der zuständige Minister Antoni Costa.
Die Vorauszahlung des Steuerabzugs bei Geburt trat am 1. November 2024 in Kraft, nachdem sie vom Steuerbeirat und vom Beirat der Balearen genehmigt worden war.
Es sei daran erinnert, dass der Antrag innerhalb von fünfzehn Werktagen nach der Geburt gestellt werden muss. Eine Einreichung nach Ablauf dieser Frist führt zur automatischen Ablehnung des Antrags, unbeschadet des Rechts, den Freibetrag in der entsprechenden Einkommensteuererklärung geltend zu machen.
Aufgrund des Ende 2024 verabschiedeten Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung wurden die Einkommensgrenzen für die Inanspruchnahme des Freibetrags auf 52.800 Euro bei Einzelveranlagung und auf 84.480 Euro bei gemeinsamer Veranlagung angehoben.
Werden diese Einkommensgrenzen hingegen überschritten, kann der Steuerpflichtige den Abzug dennoch in Höhe von 50 % der Gesamtbeträge geltend machen, und zwar 800 Euro für das erste Kind, 1.000 Euro für das zweite, 1.200 Euro für das dritte und 1.400 Euro ab dem vierten Kind.
Quelle: Agenturen





